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Allgemeine Geschäftsbedingungen der pickup edition Werbemedien GmbH & Co. KG für die Herstellung und den Vertrieb von Werbedrucksachen 1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird! Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Herstellung und/oder den Vertrieb von Werbedrucksachen.
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einwandfreiem Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt. 4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht! Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluß bei uns eingegangen sein und durch uns schriftlich bestätigt werden. Bei reinen Distributionsaufträgen müssen die Änderungen bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Belegung bei uns eingegangen sein und durch uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen. Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor Druckunterlagenschluß ohne Angaben von Gründen zurückziehen. Bei reinen Verteilaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragwertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen. Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Verteilung unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Kampagnenstart ist jeweils der Donnerstag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Mittwoch erfolgen und bis Freitag dauern). Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Sie werden mindestens einmal pro Woche verteilt. Die Verteilungshäufigkeit innerhalb einer Woche und die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepaßt. Die von uns zu verteilenden Werbedrucksachen müssen mit unserem Impressum versehen sein, gleich wer sie gestaltet oder hergestellt hat. Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form von Listen mit folgenden Angaben protokolliert: Name und Adresse der Stelle, Verteilungsdatum und -uhrzeit an jeder Stelle, Unterschrift des Kuriers. Die Stempellisten können durch eine Fotodokumentation ersetzt werden. Alle Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Locations eindeutig zuzuordnen und darüber zu identifizieren. Die originalen Verteilungslisten können vom Auftraggeber eingesehen werden. Sie gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die Verteilung an mindestens 95 % der in der Auftragsbestätigung genannten Stellen stattgefunden hat. Bei Unterschreiten der genannten Stellenanzahl um mehr als 5 %, sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Vertriebskosten anteilig zu erstatten. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen. Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag schriftlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die vorgenannten Bestimmungen. Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werdedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Wir erstellen auf Wunsch für den Auftraggeber nach Belegungsende einen Abschlußbericht. Darin sind Informationen über die Menge der im Buchungszeitraum nicht entnommenen Werbedrucksachen enthalten. Veranlaßt der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert innerhalb von vier Wochen ab Datum des Verteilendes, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit von uns entsorgt werden. Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche AE-Provision von 15 % auf die Mediakosten. Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Entgegenbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4 prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 € vereinbart. Der Verlag ist, soweit nicht anders vereinbart ist, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Es ist berechtigt die Karte in jeder Form und Anzahl zu eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert dies bezüglich, daß er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.
Stuttgart, 2009 AGB pickup edition Werbenmedien GmbH & Co.KG |